7. Newsletter der Bremervörder Jägerschaft


Waffengesetz - Änderung in Kraft getreten!

Änderung des WaffG zum 1.11.2024 in Kraft getreten - trotz massiver Kritik Verschärfungen verabschiedet.

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!!! Tierseuchen !!!

Hasen-Myxomatose und ASP überschatten Gesellschaftsjagden.  Denken Sie an Vorkehrungen zur Desinfektion!

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1. Hubertus-Gottesdienst nach fast 20 Jahren

St. Liborius-Gemeinde und Jägerschaft veranstalteten den feierlichen Gottesdienst am 8.11.2024 gemeinsam vor über 125 Besuchern.

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Landesjagdbericht erschienen

Das Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) erstellen jedes Jahr einen Bericht über Daten, Zahlen und Fakten zu den Wildtierpopulationen und der Jagd ebenso wie neueste wildbiologische Erkenntnisse durch die Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE), den Landesjagdbericht. Diesen können Sie unter nachfolgendem Download herunterladen.

Landesjagdbericht 2023/2024
24_10_LJN_Jagdbericht_2023_24_interaktiv_DS.pdf (9.84MB)
Landesjagdbericht 2023/2024
24_10_LJN_Jagdbericht_2023_24_interaktiv_DS.pdf (9.84MB)




Schießübungsnachweise

Zum 1.2.2025 wurden die Bestimmungen für die Ausstellung von Schießübungsnachweisen konkretisiert. Danach abgelegte Schießübungen werden direkt von der vor Ort verantwortlichen Schießstandaufsicht bestätigt.



Verlängerung der Jagdscheine

Beim Vorzeigen des Jagdscheines bei der letzten Gesellschaftsjagd wurde man wieder dran erinnert: am 31.3.2025 läuft bei vielen der Jagdschein ab. Bitte denken Sie bereits jetzt daran und machen Sie sich eine entsprechende Notiz, dass Sie zum Ende der Jagdzeit die Verlängerung Ihres Jagdscheines beantragen müssen. Hierfür können wir nur dazu raten, die rechtzeitig zu tun, da eine gewisse Bearbeitungszeit der Behörde einzukalkulieren ist. Ob durch das neue Waffenrecht zusätzliche Wartezeiten entstehen, ist aktuell noch nicht abzusehen.



Neues Urteil zum Bleiverbot in Feuchtgebieten

Der EU-GH hat ein Urteil zum Thema Bleiverbot in bestimmen Gebieten getroffen. Demnach käme keine Beweislastumkehr zum Tragen und die Ordnungsbehörden wären in der Beweispflicht, dass ein Verstoß begangen wurde. Außerdem wurden Feuchtgebiete konkret definiert, sodass Gräben und Pfützen nicht hierunter fielen. In wie weit das Urteil, das bislang auf französisch und polnisch vorliegt in Deutschland umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Wir berichten weiter...


Änderung des Schutzstatus des Wolfes

Der Europarat hat heute den Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt. Zwar gilt er weiterhin als geschützt, jedoch wäre eine Entnahme einfacher zu erzielen...

zur Entscheidung




 





 



 



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