Ein Spezieller Fall der Aujeszkyschen Krankheit

Anfang Februar sorgte ein Fall von Aujeszkyscher Krankheit in unserem Landkreis für Aufsehen: ein Jäger aus dem Landkreis Harburg gab eine Trichinen-Probe zur Untersuchung ab. Als Revier wurde ein Revier im LK Rotenburg (Wümme) angegeben. Im Rahmen der Standarduntersuchungen wurde die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Bei späterer Nachforschung nach dem genauen Erlegungsort stellte sich raus, dass die Sau aus einem östlichen Bundesland stammte.  Für den Jäger werden die falschen Angaben Konsequenzen haben.
Wir möchten diesen Fall nutzen und nochmals sensibilisieren. Bitte nehmen Sie aus seuchengefährdeten Gebieten kein Wildbret mit nach Hause. Neben all der rechtlichen Konsequenzen, kann so etwas auch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen. Stellen Sie sich einmal vor, dass dieses „importierte Wildschwein“ statt der AK ein ASP Fall gewesen wäre...
 

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