Elektronische Abschusslisten und deren Freigabe für Hegerinleiter

Leider hat auch dieses Jahr das zeitnahe Führen der elektronischen Abschusslisten bei zahlreichen Revieren nicht funktioniert. Daher hier nochmals der Hinweis: in die Streckenlisten sind zeitnah (also unmittelbar nach dem Erlegen) die entsprechenden Abschüsse einzutragen. Es ist nicht sicher, dass der Landkreis das fehlerhafte Führen auch künftig sanktionsfrei akzeptiert.

Um Ihnen am Ende des Jahres eine Abschussstatistik Ihres Hegerings erstellen zu können, benötigt Ihr Hegeringleiter die Freigabe zur Dateneinsicht. Diese Freigabe ist jedes Jahr aufs Neue zu vergeben! Leider gibt es einige Reviere, die diesen Zugriff Ihrem Hegeringleiter nicht freischalten. Die Aufgabe des Hegeringleiters ist es nicht Ihre Abschussliste zu überwachen. Es geht hierbei um die Statistik des Hegerings. Früher wurden die Abschusslisten in Papierform dem Hegeringleiter übergeben, da gab es auch keinerlei Vorbehalte. Heute ist dies elektronisch geregelt. Sollte ein Revierpächter oder eine Pächtergemeinschaft Bedenken wegen der Veröffentlichung auf der Versammlung haben, teilen Sie dies bitte dem Hegeringleiter mit, dann wird dies berücksichtigt und die Zahlen gehen nur in die Gesamtstatistik ein.

 

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