Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Jäger und Sportschützen gehören zu einer privilegierten Gruppe. Durch das nachgewiesene Bedürfnis sind sie berechtig, legal Waffen zu besitzen und zu führen. Mit diesem Privileg geht aber auch eine hohe Verpflichtung einher: das Bewahren der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Die Grundvoraussetzung für den Besitz des Jagdscheins ist eben diese waffenrechtliche Zuverlässigkeit. In einer Zeit, in der legale Waffenbesitzer im Fokus der Öffentlichkeit stehen, ist der korrekte Umgang in Bezug auf Lagerung, Sicherheit, Sorgfalt und auch die Einhaltung von diesbezüglichen Fristen unumgänglich. Wenn zu Opas Zeiten vor 50 Jahren der Tesching noch an der Garderobe hing, mag das damals (obwohl es wahrscheinlich auch schon illegal war) gutgegangen sein. Dies ist aber keine Legitimation heute nicht sorgfältig mit seinen Waffen umzugehen.
Der 4.3.2024 war für unseren Landkreis eine Zäsur: der Amoklauf in Westervesede mit 4 unschuldigen Opfern, getötet von einem Sportschützen mit legalen Waffen. War man früher in der Behörde oft der Meinung, es sei schon alles gut, sah man sich (auch) durch diese Tragödie veranlasst zu dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle muss aber auch sein", zu wechseln… So starteten dieses Jahr angemeldete Kontrollen. Leider sind hierbei einige Fälle mit schweren und folgenschweren Verstößen aufgedeckt worden.
Wir können nur an Sie appellieren, das kleine und große 1x1 der Waffenaufbewahrung einzuhalten! Die folgenden Hinweise haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso heißt es auch nicht, dass es überhaupt jemanden in der Jägerschaft gibt, der diese Hinweise bisher nicht beachtet hätte.
1. Nur mit einem gültigen Jagdschein haben Sie überhaupt die Berechtigung Waffen zu besitzen und zu führen – ist er nicht verlängert sind die Waffen am 1.4. illegal! Kein 3-Jahesjagdschein läuft überraschend im Frühjahr aus, daher muss jeder im Laufe des Jagdjahres drauf achten, wenn dann die Versicherungsbestätigung kommt, seinen Jagdschein möglichst gleich zu verlängern
2. Inventur der Waffen machen: Abgleich zwischen WBK und Bestand, zur Sicherheit vielleicht beim Landkreis das Stammdatenblatt anfordern.
3. Patronen von den Waffen getrennt lagern: unterladen = geladen! → ist tabu (steht hier auch nur weil es so selbstverständlich ist)
4. Waffen gehören in einen Schrank mit der entsprechenden Sicherheitsstufe, Munition muss ggf. separat aufbewahrt werden.
5. Im Erbschaftsfall: Bitte kontrollieren Sie den geerbten Bestand sorgfältig, auch wenn in solchen Fällen die private Belastung eh schon sehr groß ist. Wenn einfach die WBKs zum Landkreis gegeben werden, werden eben diese Waffen eingetragen. Stellt man dann nach einer gewissen Zeit fest, dass etwas fehlt, ist die entsprechende Waffe rechtlich in Ihrer Obhut verloren gegangen.
6. Kurzwaffen: der Erwerb einer Kurzwaffe bedarf eines Voreintrages durch die Behörde, auch wenn man Waffen von einem verstorbenen Jagdfreund übernehmen möchte. Ohne diesen Voreintrag eine Kurzwaffe zu erwerben, führt zum Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
7. Spannend für Jägerhaushalte mit mehr als einem Jagdschein: sollten mehrere Jäger im Haus Kurzwaffen besitzen, so muss sichergestellt sein, dass es keinem Beteiligten möglich ist auf mehr als seine zwei zulässigen Kurzwaffen Zugriff zu haben. So dürfen nicht drei Kurzwaffen zusammen in einem Schrank gelagert sein, Sofern diese in dem Schrank nicht sicher per Schloss voneinander getrennt sind.
8. Munition muss sicher gelagert sein.
9. Leihen & Ausleihen von Waffen immer nur mit schriftlicher Dokumentation: wenn es über einen gewissen Zeitraum geht, muss die Waffe umgetragen werden, sonst steht eine illegale Waffe im Schrank, falls ein Jagdfreund diese mangels Platzes in bei Ihnen untergestellt hat
10. Alle Waffen der WBK gehören entsprechend der jeweiligen Sicherheitsstufe sicher verwahrt: eigene Reparaturen, Verschönerungen rechtfertigen keine unsichere Aufbewahrung