Wolfsmonitoring

Wolfsterritoren in Niedersachen, Stand: 9.8.2024 Foto: LJN

Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz offiziell mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen betraut. Sie arbeitet zusammen mit den rund 100 ehrenamtlichen Wolfsberate-rinnen und Wolfsberatern, die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz eingesetzt wurden. Gemeinsam werden Wolfshinweise protokolliert, die Daten anschließend bei der LJN zusammengeführt und bewertet sowie dem Land übermittelt. Wissenschaftliche Unterstützung leistet hierbei das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erfolgt eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit.


Scalp-Kriterien (Art des Nachweises)
Für ein standardisiertes, landübergreifendes Monitoring werden potenzielle Wolfsmeldungen unterschiedlich kategorisiert:

 

C1: eindeutiger Nachweis 

Harte Fakten, die die Anwesenheit eines Wolfes eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung).


C2: Bestätigter Hinweis 

Von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z.B. Spur oder Riss), bei dem ein Wolf als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer Dokumentation von einer dritten Person bestätigen.


C3: Unbestätigter Hinweis 

Alle Hinweise, bei denen ein Wolf als Verursacher  aufgrund der mangelnden „Beweislage“ von einer erfahrenen Person weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte. Dazu zählen alle Sichtbeobachtungen, auch von erfahrenen Personen, ferner alle Hinweise, die zu alt sind, unklar, unvollständig dokumentiert sind, zu wenige um ein klares Bild zu ergeben (z. B. bei Spuren) oder aus anderen Gründen für eine Bestätigung nicht ausreichen; ebenso alle Hinweise, die nicht überprüft werden konnten. Die Kategorie C3 kann in Unterkategorien 'wahrscheinlich' und 'unwahrscheinlich' unterteilt werden.

 

Falsch: Falschmeldung

Hinweise, bei denen ein Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden kann oder sehr unwahrscheinlich ist.


KBM: Keine Bewertung möglich 

Hinweise, zu denen aufgrund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist. Zum Beispiel Sichtmeldung von Rissen oder Spuren.



Meldungen sind WICHTIG! 

Wenn ein frischer Wildtierriss oder frische Losung gefunden wurde, können DNA-Proben genommen werden, die im besten Fall eine Individualisierung zulassen und damit wissen, welches Tier in dieser Gegend unterwegs war. Die Wolfsberater sind mit Material für eine solche Probenahme ausgestattet.

Nach dem Auffinden eines verendeten Wildtiers nehmen Sie bitte als erstes Kontakt mit dem örtlichen Jagdpächter auf.

Kontakt Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Raoul Reding, M.Sc.
E-Mail: wolf@Ijn.de  oder  rreding@ljn.de
Tel.: +49 (0)51 15 30 43 18 
Mobil:  +49 (0)15 17 23 10 39 2

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