Jägerschaft Bremervörde
 

11. Newsletter der Bremervörder Jägerschaft


Nachlese Jahreshauptversammlung und Grüner Abend

Zum Ausklang des Jagdjahres 2025/2026 fanden traditionell die Jahreshauptversammlung und der Grüne Abend statt. Beide Veranstaltungen waren in diesem Jahr gut besucht.

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Jagdmagazin

Auch dieses Jahr gab es in Zusammenarbeit mit der Bremervörder Zeitung (BZ) wieder ein Jagdmagazin. Dieses können Sie unter nachfolgendem Link in der Digitalen Version lesen und herunterladen, wenn Sie noch kein Exemplar haben. Durch die sinkende Anzahl an Werbeanzeigen, ist das Erscheinen des nächsten Jagdmagazins und damit eines unserer Aushängeschilder, stark gefährdet. Bitte unterstützen Sie die Jägerschaft bei der Generierung von Werbekunden oder durch Privatspenden. Vielen Dank!




!!! Wichtig !!! Jagdscheinverlängerung & Wartezeit

Das Jagdjahr neigt sich dem Ende zu, somit auch eventuell die Gültigkeit Ihres Jagdscheins – ein abgelaufener Jagdschein ist kein Kavaliersdelikt, mit dem Ablauf erlischt i.d.R. auch die Berechtigung zur Waffenaufbewahrung. Sollte in diesem Zusammenhang dann eine Kontrolle durch den Landkreis anstehen ist mit dem Entzug des Jagdscheins zu rechnen.
Wenn Ihr Jagschein rechtzeitig zum Landkreis zur Verlängerung geschickt wurde (Rückschein oder Abgabequittung beim LK ist zu empfehlen), aufgrund der Bearbeitungszeit nicht rechtzeitig zurück ist, haben Sie wegen des Waffenbesitzes i.d.R. nichts zu befürchten. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass Sie nicht ohne gültigen Jagdschein die Jagd ausüben dürfen – ein Jagdschein, der bei der Behörde zur Bearbeitung gilt nicht als gültiger Jagdschein.



Jagdbehörde in Bremervörde endlich wieder besetzt


Die Jagdbehörde ist nun auch wieder in Bremervörde zu finden. Die neue Ansprechpartnerin, Frau Simone Windler, finden Sie in ihrer Dienststelle im Mühlencenter BRV, Zimmer 6. Bürgermeister-Hey-Straße 2-4 27432 Bremervörde



Fallenscheinseminar

Die Fallenjagd wird wieder populärer, zum einen aus Gründen der Niederwildhege aber vor allem zur Schadensabwehr bei Nutria. Die Fallenmelder ermöglichen auch den berufstätigen Jägern die Fallenjagd auszuüben. Die rechtliche Grundlage um die Fallenjagd legal auszuüben ist der Besitz eines Fallenscheins. Dieser Fallenschein wird zwar in den letzten Jahren bei den Jagdkursen der Jägerschaft mit angeboten, allerdings dürfte es in unserer Jägerschaft noch zahlreiche Mitglieder ohne diesen Schein geben. 

Für Interessierte Jäger bieten wir am 30.5.2026 9:00 Uhr einen Tageskurs beim Kornspeicher in Nieder Ochtenhausen an. Die Teilnahmegebühr liegt bei 30 €/Person. Anmeldungen bitte per Mail an  info@jaegerschaft-bremervoerde.de. Ihre Anmeldung wird erst bindens durch Ihre anschließende eine Überweisung der Teilnahmegebühr mit dem Betreff „Fallenschein“ auf das Jägerschaftskonto. Wird behalten uns für die Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl vor (Geld würde dann erstattet).



Flyer in Zusammenarbeit mit dem Landvolk


Große Streite entstehen oft aus Kleinigkeiten, oft könnten diese vermieden werden. Wenn es zwischen Landwirten und Jägern zu Streitigkeiten kommt, kann dies nachhaltig das Leben im Dorf trüben. Wir von der Jägerschaft Bremervörde haben uns daher mit dem Landvolk zusammengesetzt und auf Augenhöhe „absolut gleichwertig“ diesen Flyer erstellt. Dies war uns sehr wichtig, da dieser Flyer von Landwirten und Jägern gleichermaßen die Anerkennung bekommen soll. Natürlich kann dieser Flyer nicht alle Probleme lösen, er stellt aber im Kleinen einen Großteil von Punkten heraus, die schnell zu Streitigkeiten führen könnten. So findet man u.a. zur Kitzrettung, Erntejagd und Wildschaden kurze knappe Informationen.
Den Flyer finden Sie hier …




Neue Gesichter in der Jägerschaft

Nach Jahreshauptversammlung und den Hegeringversammlungen haben sich einige personelle Veränderungen ergeben. Die neuen Gesichter finden Sie hier:

zu den Änderungen



 



 Kooperation mit Schießstand Ohrensen

Wir haben es geschafft, erneut eine Kooperation mit der Jägerschaft Stade hinsichtlich des Schießstandes in Ohrensen einzugehen. Mitglieder der Jägerschaft Bremervörde e.V. schießen ab sofort zu den gleichen Preisen, wie die Stader Jäger.

 


Neue Verordnung für das Mitführen von Waffen & Messern

Für Jägerinnen und Jäger ergeben sich daraus folgende wesentliche Punkte:

  • Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs grundsätzlich untersagt.
  • Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot ausgenommen, soweit das Führen im Rahmen der jeweiligen Erlaubnis erfolgt. Ein solcher Zusammenhang in Hinblick auf die Jagdausübung muss unmittelbar und nachvollziehbar sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein jagdlicher Bezug in der Regel nicht gegeben sein. Es wird daher nicht ausreichend sein, sich allgemein auf die Jagdausübung zu berufen. 

Unabhängig von den Regelungen in der Verordnung wird dringend empfohlen, Waffen und Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (verschlossen in einem geeigneten Behältnis) zu transportieren. Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Situation erforderlich.
Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Fragen und Antworten zu der Verordnung hat das MI im Internet hier veröffentlichtet:
https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/waffenverbot_opnv/faq/waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249809.html

 


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