Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen!
Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zugelassen. Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen
wird reduziert.
Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen. Hier gelangen Sie zu einer gemeinsamen Veröffentlichung
des Deutschen Jagdverbandes und der Deutschen Wildtierrettung in Bezug auf diese Ausnahmeregelung:
https://www.jagdverband.de/ausnahmeregelung-fuer-drohnen-zur-jungwildrettung-beschlossen